
Der Fußgänger, der vom Bonner Nordfriedhof Richtung Innenstadt geht, kommt bald auf der rechten Seite an dem jetzigen Jungengymnasium und der Realschule Collegium Josephinum vorbei. Er passiert die Schulkapelle und sieht dann eine kleine Nische mit einer Heiligenfigur. Neugierig geworden, sieht er sich diese Statue etwas genauer an. Es handelt sich um eine Lazarus-Darstellung, dem ein Hund die Wunden an den Beinen leckt. Am Sockel dieser Figur findet sich nun folgende Inschrift:
" Wem
Gott es gibt in seinen Sinn,
der werf alhier ein Allmos hin,
zu Gottes und S: Lazars Ehren,
die Hülf der Armen zu vermehren.
Die himmlische Cron
Wird sein der Lohn. Amen.
1742 Cornelius Müller posuit"
Da der Spaziergänger weiß, dass die jetzige Schule erst nach dem 1. Weltkrieg hier gegründet wurde, muss diese Nische auf eine ganz andere (Vor-)Geschichte hinweisen. Eine Tafel auf der rechten Seite dieser Nische bietet dem Spaziergänger dann auch die entscheidenden Hinweise. An dieser Stelle stand im Mittelalter das Lepra-Haus von Bonn.

Abb. 1: Lazarus-Figur an der Kölnstraße
Während über die 4 Kölner Melaten-Häuser (Melaten, Riehl-Bayenturm, Judenbüchel und Rodenkirchen) reichlich Unterlagen vorhanden sind, gibt es nur wenige Informationen über die Versorgung der Bonner Lepra-Kranken.
Mindestens zwei Melaten-Häuser müssen in Bonn bestanden haben, wie allgemein üblich in angemessener Entfernung zur Stadt und an großen Handelsstrassen bzw. Straßenkreuzungen. So liegen die urkundlich erwähnten Siechenhäuser am jetzigen Tulpenfeld (von Bonn Richtung Bad Godesberg) und "auf der Höhe", an der alten Römerstraße von Bonn nach Köln.
Frohn (6) beschreibt ein Siechenhaus innerhalb der Zuständigkeit des Kloster Dietkirchen, die St. Walrichsklusen. Hier sollen die adligen Damen des Klosters, die von Lepra befallen waren, versorgt worden sein. Als Ort ist hier ein Anbau an das Augustinerinen-, das spätere Servitessenkloster zum hl. Balderich, angegeben. Die ehemalige Balderichskapelle muß in etwa an der Ecke Rosental / Zum Schänzchen / An der Esche gestanden haben. Die auf diese Stelle von Süden zulaufende Rosenstrasse (= Leprosenstraße ?), deutet auf einen solchen Zusammenhang. Auch in auch in andere Städten wie Eichstätt, Passau, Würzburg und Mitterwieser standen Straßennamen wie Rosental, Rosenmühle, Rosssteigbrücke oder "in der Rosenau" in Verbindungen mit Leprosen-Häusern.
Auf ein in Uedorf gelegenes Lepra-Haus weist noch der Flurname "auf dem Klappermann", jetzt "auf dem Klasmann" hin. Ebenso gab es einen "Klappermannspfad", der 1790 in der Nähe erwähnt wurde (6).
Das am Tulpenfeld gelegene Melaten-Haus ("an der Landstraß, die aus der Statt Bonn nach Gudesbergh gehet") ist urkundlich 1569 erstmals erwähnt. Bei dieser Grenzbegehung wird die Grenze der Stadt Bonn wie folgt beschreiben: "von dannen recht auff die windmulle furbass auff die Linde, so vurmals neben dem Godesberger Weg boven den Siechheuseren gestanden, von dannen der Reutherwegh hinab auf das hultzen Kreuz oder Scheidtweghe". Zu vermuten ist eine Lage zwischen dem alten Bundestag und dem Johanniter-Krankenhaus, an der Kreuzung der Friedrich-Wilhelm-Str. zur Friedrich Ebert-Allee. Wiedemann (14) belegt diese Ansicht mit Grundstücknamen wie Siechhausweg, nach Frohn (6) wird der Siechhausweg jedoch in Rüngsdorf beschrieben (s.u.). Über die Belegung und Finanzierung ist derzeit nichts bekannt. Da 1696 eine Aussätzige aus Lannersdorf zum Leprosen-Haus Bonn "op der hoy" überwiesen wurde, kann nur daraus geschlossen werden, dass zu diesem Zeitpunkt das Leprosen-Haus an dieser Stelle nicht mehr bestand (14).
Auch Bad Godesberg betrieb ein eigenes Leprosen-Haus, das wiederum außerhalb der Stadt in Richtung Rüngsdorf an der jetzigen Karl-Finkelnburg-Str. lag (5,6). Frohn (6) berichtete, dass im Kataster von 1933 noch das Landstück auf beiden Seiten der Friedrichstrasse zwischen der Landstrasse und der Eisenbahn den Namen "Am Sieghaus" getragen habe. In einer Urkunde von 1737 wird der Weg von Bad Godesberg nach Rüngsdorf (jetzige Karl-Finkelnburg-Str.) "Siechweg" oder "Siechhausweg" genannt.
Das Siechenhaus im Bonner Norden lag, wie auch in anderen Städten des Mittelalters, in der Nähe des Hohen Gerichtes. Der Name "auf der Höhe" wird entweder geographisch als der höchste Punkt der Landstrasse zwischen Bonn und Köln oder als Hinweis auf das hohe Gericht interpretiert. Auf die Lage des Gerichtes weist noch heute die Straßenbezeichnung "auf dem Schleifacker" hin. In den etwas älteren Straßenkarten von Bonn von 1960 finden sich noch der "Galgenpfad" (heute überbaut durch das Neubaugebiet an der Brüsseler Strasse) und der "Gerichtsweg" (früher am Südrand des Nordfriedhofes, heute ebenfalls überbaut).
Nach Dietz (1) ist erstmals am 24. Januar 1345 in einer Urkunde von Ackerland "bei den Leprosen an dem Ort, der up der hoy genannt wird" die Rede. In zwei weiteren Urkunden aus 1364 wird ein Maladenhof erwähnt. Durch sein Testament vom 4.9.1395 vermacht Ritter Johann Roitkanne ein Legat an das Leprosenhaus vor den Mauern der Stadt Bonn. Ob das Haus zur roten Kanne (heute: Am Markt 12) mit diesem Namen in Verbindung gebracht werden kann, bleibt offen (2,3). Auch andere Bonner Bürger vermachten Grundstücke, deren Pachteinnahmen dann dem Lepra-Haus zu Gute kamen. So fand Dietz (1) in einem Verzeichnis von 1449 vier Bauern erwähnt, davon drei aus Dottendorf, die den "siechenladen" zu Bonn 1 Ohm 10 1/2 Quart Wein und drei Albus lieferten. Ein Peter Scheiffgen aus Hersel lieferte jährlich von seinem Pachtland ein Malter Korn.

Abb. 2: Luftbild von Auerberg
1963
In einer Urkunde des Papstes Johannes XXIII. vom 22. Januar 1412 wird mitgeteilt, dass eine Frau Greten von Vulnen in Bonn ein neues Haus mit Kapelle, Kirchhof, Glocke und Glockenturm samt anderem Zubehör für diejenigen, die nach dem Ratschluss Gottes mit dem Aussatz geschlagen sind, neu habe bauen lassen. Zudem habe sie einen Geistlichen, der dort Gottesdienst halten sollte, hinreichend dotiert. Außerdem habe sie verfügt, dass das Patronat und die Anstellung eines geeigneten Rektors der Kapelle durch den Bürgermeister und Schöffen der Stadt Bonn für ewige Zeiten geschehen sollte. Der Papst gab dem Probst von Mariengarten in Köln den Auftrag, die Angelegenheit zu untersuchen und ggfs. die Stiftung zu bestätigen. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist nicht bekannt, aber noch im 18. Jahrhundert wurden nacheinander vier Geistlichen vom Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bonn das Benfizium auf der Höhe übertragen. Die Stadtverwaltung ernannte je zwei Männer, die als Provisoren sich des Siechenhauses annahmen; so werden 1506 Henrich Heller und Johann Kruyßgyn, beide Ratspersonen zu Bonn, als Provisoren des Siechenhofes "up der hoe" bestellt. Diese mussten jährlich der Stadtverwaltung Rechnungen über Ein- und Ausgaben des Siechenhauses vorlegen. In einer Polizeiverordnung von 1582 heißt es, dass alle zwei Jahre nur ein "bestbemittelter und untadelhafter" Bürger als Provisor eingesetzt wurde, der jedes Jahr im Februar vor drei Mitgliedern der Zünfte Rechnungen vorlegen musste.
Am 23.8.1538 bestätigte Kurfürst Hermann v. Wied die Satzungen der Bruderschaft unserer lieben Frauen und des hl. Lazarus, am 1. Juli 1656 bekräftigte Kurfürst Maximilian Heinrich diese noch einmal. In dieser Urkunde heißt es wörtlich (7):
"Daß wir demnach, solche ihre Ordnung statuten und gesetz, wie dieselben hier unden begriffen sein ratificiert, approbirt und befestigt haben, ratificieren, approbiren und befestigen hiermit auch denselbigen ußsetzigen oder den Brodermeisters Bevelch (Befehl) und macht geben haben und geben hiermit in Kraft dieses Briefes die Broderschaft und capitel nach altem Herkommen zu halten und alle ußwendigen, so sich der Broderschaft nit wollen unterwerfen in den gehorsamb zu bringen und zu bezwingen oder unseres Landes zu vertreiben, wie solches sittlich und brüchlich ist."
Hier werden eindeutig die Machtbefugnisse des Brudermeisters mit einer eigenen Gerichtsbarkeit (Capitel) dargelegt und die Abgrenzung von ortsfremden Leprakranken untermauert. Von diesem Abschiebe-Recht scheint der Brudermeister von Bonn auch reichlich Gebrauch gemacht zu haben, denn ein Bericht der Armenverwaltung zu Köln aus dem Jahr 1599 meldet "daß der Brudermeister unserer lieben Frauen und des hl. Lazarus auf der Höhe vor Bonn gelegen, sich angemaßt, unsere Siechen zu Riehl, Judenbüschel und Rodenkirchen zu strafen, welches dem Rentmeister zu Melaten mit der Frage vorgestellt werden soll, ob die gedachten Brudermeister da, wo unsere Herrn gebiethen, dazu die Macht hätten, worauf der Rentmeister antwortete: Keinerleiweise, das kömmt uns zu, besonders wenn die Brudermeister muthwillig werden, oder unseren Siechen den Habit abnehmen wollten. Dann soll man sie binnen Köln ergreifen, und in das Gereonsloch (ein Stadtgefängnis) werfen lassen".
Wie man sieht, war das Verhältnis zwischen Bonn und Köln auch in diesem Punkt nicht ganz ohne Probleme.
Kaufmann und Dietz beschreiben einige Passagen aus dieser Satzung der Bruderschaft, die wohl fast alle Lepra-Häuser zumindestens des Erzstiftes Köln verwaltete. Vermutlich stammen diese Zitate aus der o.g. Urkunde aus 1656, die leider mittlerweile kaum noch lesbar, aber im Stadtarchiv Bonn noch einsehbar ist.
So wird beschreiben, dass die höchste Strafe, bestehend aus einem Goldgülden, zwei Pfund Wachs unseren lieben Frauen und eine Kanne Biers den "gemeinen Surstern und Brüdern, darauf gesetzt wird, item welcher im Ehebruch befunden wird, ferner Item off Jemand in schlechter Hurerei befunden wurde, der soll dieselwige Person zur Ehe nemmen binnen sechs Wochen oder die Brüchte (Strafen) gelten."
Die Abgrenzung von Gesunden wird strikt eingehalten: "Item daß Jemandt Herren, Fürsten, Ritter, Junker, Schlösser oder Wohnungen, auch Kirchen, Klöster und Klausen zu nahe kommt, sich unschicklich und unzüchtig hielt, sich in Bier oder Weinhäusern gerne und drunken dringt, soll gestraft werden nach gestalt seiner Unthat."
Der Mißbrauch der Lepra-Tracht und der Klapper scheint ein ernstes Problem gewesen zu sein, anders ist folgende Regel nicht zu erklären:
"Item soll auch kein gesund Mann oder Frau die Klapper schlan, so doch den Uzsetzigen Gott erbarms, gemacht sind, es were denn, daß Ihr Mann oder Frau krank legere und nit wandeln kunden, doch sollen sie vorhin ihr gebrechen einem Brudermeister klagen. Welcher uzsetzige Mann oder Frau mit sich nemen mann oder Frau, die gesund waaren, und die gesunden mit den Klappern lassen schlan,soll man ihm dat sieche habit nemen und den uszetzigen Brüchten (bestrafen) dat hei siner gesunden mann oder Frau gestadtet hat. Item off Jemand die Klapper schlög und nit uszetzig wäre, dann sollen die uzsetzigen das siechen habit nemen und dem nechsten schultheiß oder Voigt zu straffen liefern, daß sich ein Ander daran spiegel."
Die Abgrenzung gegenüber Kölner Aussätzigen kommt sogar in dem Regelwerk selber vor: "Item uzlendige, dennen mit willen von den Bürgermeistern von Cöln vergunt wird, daselbst Hochgezeid broid zu heischen, sallen sich ordentlich in der Stadt halten, mit Schellen oder klappern vor der Herren oder Bürger-Wohnung, sullen auch nit vor behurlicher Zeit in die Stadt gan, als drei Tag vor der Hochzeot, welcher dawidder dedde, soll unseren lieven Frauen zwei Pont weß und ein Tonn Biers für die Knechts schuldig sehen zu bezahlen. Item, wenn die Hochzeit umb ist, süllen sie sich hinab machen, und nit im Land blieven, sullen auch keine Halfleute um Herberge in der scheunen beschweren, bei penen ein pont weß unseren lieben Frau zu bezahlen."
Die Tatsache, dass sich das Regelwerk gegenüber einem Kölner Erlass abgrenzen muss, kann als Hinweis darauf gewertet werden, dass hier eine individuelle Fassung für Bonn vorgelegen hat.
Das Recht, mit einem Kahn, dem Siechennachen, auf einem Fluss bei den vorbeifahrenden Schiffen um Almosen zu bitten, war in Deutschland weit verbreitet. So ist ein Siechennachen für die beiden am Rhein gelegenen Häuser von Köln, Riehl und Rodenkirchen, und für Wesseling (1) bekannt. Diese Rechte wurden meistens an Gesunde, z.B. an den Nachenmann vom Bayenturm (8) verpachtet, die dafür entsprechende Gebühren an das Lepra-Haus abführen mussten. Für das Siechenhaus auf der Höhe ist ein solcher Siechennachen durch die Untersuchung des Magistrates der Stadt Bonn vom 24.5.1787 bekannt (7). Damals wurden die Einkünfte aus dem Siechennachen mit 4 Reichtsthalern angegeben. Dazu heißt es in dieser Urkunde: "Dieser Siechennachen besteht von alten Zeiten her, und von jeher wurden darin von vorüberfahrenden Schiffern für die Leprosen, welche ehedem in dem Siechenhause auf de Höhe gepflegt wurden, in der Gegend von Rheindorf Almosen eingesammelt, welches in der Folge in eine Art Gerechtsame übergegangen ist."
Das Gemälde aus dem Jahre 1840 zeigt die Lazarus-Kapelle von der Kölnstrasse gesehen.

Abb. 3: Leprosengütchen, Gemälde
ca. 1840
Gut erkennbar ist die Mauer, die das ehemalige Lepra-Anwesen immer noch umgibt. Vor einer Figur am Außenrand der Kapelle hält ein Mann inne. Laut Dietz (2) ist diese Figur nach dem Abriss der dargestellten Lazarus-Kapelle im Innenhof des alten Rathauses der Stadt Bonn eingebaut worden. 1944 ist diese Figur dann bei einem Bombenangriff zerstört worden.

Abb. 4: Leprosen-Gütchen 1868
Die Abbildung 4 zeigt die Lazarus-Kapelle im Jahr 1868 (Stich Stadt-Archiv Bonn). Im Hintergrund erkennt man das Bonner Münster, das Siebengebirge und links die damals an der Stadtmauer gelegene Windmühle (heutige WindmühlenStraße). Vom Lepra-Haus ist im wesentlichen nur noch die Kapelle erhalten, gut erkennbar ist die Mauer, die das Gelände noch umgibt, und am Rande der Ummauerung in Richtung Stadt ein kleineres, überdachtes Häuschen, das evtl. die jetzt an der Kölnstr. stehende Lazarus-Figur enthalten hat. Zumindestens die Inschrift mit der Jahreszahl 1742 und die Aufforderung, hier Almosen zu spenden, würden gut zu dieser Stelle passen. Der Stifter der noch erhaltenen Figur (Abb. 1) , o.g. Cornelius Müller, war Tuchhändler und Bürgermeister. 1747 erwarb er ein großes Gelände zwischen Maargasse und Jakobstraße, auf das er eine Tuchfabrik baute.
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